Verwaltungsgerichtshof
29.04.2003
97/14/0039
GRS wie 93/15/0232 E 17. August 1994 RS 1
(hier ohne den zweiten Satz)
Die Strafbemessung innerhalb des gesetzlichen Rahmens ist eine Ermessensentscheidung, die vom VwGH nur dahin überprüfbar ist, ob die Behörde vom Ermessen iSd Gesetzes Gebrauch gemacht hat. Es sind auch erst während des Berufungsverfahrens eingetretene, für die Strafbemessung maßgebende Umstände zu berücksichtigen.