Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.12.2002

Geschäftszahl

97/14/0027

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/10/0376 E 21. März 2001 RS 1

Stammrechtssatz

Mit der behaupteten Verletzung von Verfahrensvorschriften allein wird kein aus einer Rechtsnorm ableitbares subjektives Recht dargestellt vergleiche die ständige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, zB das Erkenntnis vom 31. Oktober 2000, Zl 2000/15/0163, mwH).