Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.12.2002

Geschäftszahl

97/14/0027

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 90/13/0212 E 14. April 1993 RS 1

Stammrechtssatz

Bezeichnet die Beschwerde das als verletzt behauptete Recht nicht mit Bestimmtheit, sind die Beschwerdepunkte dem Vorbringen zur Sache zu entnehmen (Hinweis Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit3, Seite 243).