Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.09.2000

Geschäftszahl

97/13/0238

Rechtssatz

Bei Bestehen eines entgeltwerten Charakters von Bewirtungen zur Informationsbeschaffung kommt das Abzugsverbot des Paragraph 20, Absatz eins, Ziffer 3, EStG 1988 nicht zum Tragen (Hinweis E 16.2.2000, 95/15/0050).