Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.12.1998

Geschäftszahl

97/13/0180

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/03/31 87/14/0060 1

Stammrechtssatz

Nach übereinstimmender Auffassung von Lehre und Rechtsprechung (Hinweis: Hofstätter-Reichel, Kommentar zu Paragraph 25, EStG 1972, Tz 4, Stichwort: Wohnungsüberlassung) ist die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung einer Wohnung durch den Arbeitgeber - ob möbliert oder unmöbliert - Vorteil aus dem Dienstverhältnis und steuerpflichtig.

Kein Vorteil aus dem Dienstverhältnis kann nur dann angenommen werden, wenn der Dienstnehmer die Wohnung ausschließlich im Interesse des Dienstgebers in Anspruch nehmen muß (Hinweis: E 19.3.1985, 84/14/0149).