Verwaltungsgerichtshof
28.11.2001
97/13/0138
Der Umstand, dass ein Bescheid, mit welchem Umsatzsteuervorauszahlungen festgesetzt werden, ein Abgabenbescheid ist, bedeutet noch nicht, dass dieser Bescheid von der Bestimmung des Paragraph 260, Absatz 2, Litera d, BAO umfasst ist (Hinweis E 31.5.1994, 93/14/0205).