Verwaltungsgerichtshof
20.12.2000
97/13/0111
Einem Steuerpflichtigen, der für einen von vornherein absehbar befristeten Zeitraum als Arbeitnehmer ins Ausland entsandt wird, kann nicht zugemutet werden kann, seinen Familienwohnsitz aus Anlass der befristeten Entsendung aufzugeben.
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
97/13/0112 E 20. Dezember 2000