Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.12.2000

Geschäftszahl

97/13/0111

Rechtssatz

Einem Steuerpflichtigen, der für einen von vornherein absehbar befristeten Zeitraum als Arbeitnehmer ins Ausland entsandt wird, kann nicht zugemutet werden kann, seinen Familienwohnsitz aus Anlass der befristeten Entsendung aufzugeben.

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

97/13/0112 E 20. Dezember 2000