Verwaltungsgerichtshof
31.01.2001
97/13/0066
Aus dem Regelungsgefüge der Bestimmungen des Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer 16, UStG 1994 in Verbindung mit Paragraph 10, Absatz 2, Ziffer 4, UStG 1994 ist keine Ausnahme vom Regelsteuersatz für die Vermietung von Regalen in einem Geschäftslokal abzuleiten.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/13/0067