Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.05.1998

Geschäftszahl

97/13/0051

Rechtssatz

Auch einer durch einen Unfall in ihrer Gesundheit beeinträchtigten Person kann zugemutet werden, nachvollziehbar Angaben über die für eine Haushaltshilfe getätigten Aufwendungen zu machen.