Verwaltungsgerichtshof
01.07.1998
97/12/0423
GRS wie VwGH B 1996/10/24 92/12/0227 1
Erschwerniszulagen bzw Gefahrenzulagen einerseits und Aufwandsentschädigungen andererseits können nebeneinander bestehen: Letztere sollen finanzielle Belastungen abgelten, erstere hingegen sonstige Belastungen.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/12/0424