Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.05.1997

Geschäftszahl

97/12/0106

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/12/0285 E 22. Juni 1987 VwSlg 12471 A/1987 RS 1

Stammrechtssatz

Der Gesetzgeber hat die Gewährung einer "Urlaubsentschädigung" für Beamte bewußt verneint, es liegt daher diesbezüglich eine echte, im Wege der Analogie zu schließende Gesetzeslücke nicht vor.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

97/12/0114