Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.02.1998

Geschäftszahl

97/11/0128

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/04/30 92/02/0101 2

Stammrechtssatz

Zu einer Vermutung der Alkoholisierung berechtigte bereits der Umstand, wonach einerseits der Unfallgegner des Besch den Sicherheitswacheorganen gegenüber angab, er habe den Eindruck gehabt, der Besch sei alkoholisiert gewesen, und andererseits die Sicherheitswacheorgane im Zeitpunkt der Atemluftprobe Alkoholisierungsmerkmale beim Besch feststellten.