Verwaltungsgerichtshof
18.12.1997
97/11/0003
GRS wie VwGH E 1991/07/03 91/03/0069 1
Gem Paragraph 31, Absatz 3, VStG tritt Strafbarkeitsverjährung ein, wenn die ein Straferkenntnis bestätigende Berufungsentscheidung erst nach Ablauf von drei Jahren, gerechnet ab dem im Absatz 2, genannten Zeitpunkt (Tatzeit), erlassen wird.