Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.12.1997

Geschäftszahl

97/11/0003

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/07/03 91/03/0069 1

Stammrechtssatz

Gem Paragraph 31, Absatz 3, VStG tritt Strafbarkeitsverjährung ein, wenn die ein Straferkenntnis bestätigende Berufungsentscheidung erst nach Ablauf von drei Jahren, gerechnet ab dem im Absatz 2, genannten Zeitpunkt (Tatzeit), erlassen wird.