Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.12.1997

Geschäftszahl

97/10/0189

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/02/24 94/02/0486 3

(hier betreffend eine Verwaltungsübertretung nach Paragraph 74, Absatz 5, Ziffer 3, in Verbindung mit Paragraph 20, LMG 1975)

Stammrechtssatz

Wird in Ansehung einer Person kein schriftlicher Zustellungsnachweis zu ihrer angeblichen Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten vorgelegt, so ist der Antrag auf zeugenschaftliche Einvernahme dieses Arbeitnehmers zum Nachweis ihrer Bestellung von vornherein ungeeignet, den in Rede stehenden Nachweis zu erbringen (Hinweis E 16.1.1987, 86/18/0073, VwSlg 12375 A/1987).

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

97/10/0190 E 22. Dezember 1997