Verwaltungsgerichtshof
22.12.1997
97/10/0189
GRS wie VwGH E 1995/02/24 94/02/0486 3
(hier betreffend eine Verwaltungsübertretung nach Paragraph 74, Absatz 5, Ziffer 3, in Verbindung mit Paragraph 20, LMG 1975)
Wird in Ansehung einer Person kein schriftlicher Zustellungsnachweis zu ihrer angeblichen Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten vorgelegt, so ist der Antrag auf zeugenschaftliche Einvernahme dieses Arbeitnehmers zum Nachweis ihrer Bestellung von vornherein ungeeignet, den in Rede stehenden Nachweis zu erbringen (Hinweis E 16.1.1987, 86/18/0073, VwSlg 12375 A/1987).
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
97/10/0190 E 22. Dezember 1997