Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.09.1997

Geschäftszahl

97/10/0071

Rechtssatz

Eine Meldung nach dem Meldegesetz ist für das Vorliegen einer Abgabestelle nicht ausschlaggebend (Hinweis EB E 16.12.1992, 92/02/0250).