Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.02.1997

Geschäftszahl

97/10/0025

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1994/11/04 94/16/0210 2

Stammrechtssatz

Eine ausdrückliche und unmißverständliche Bezeichnung des Beschwerdepunktes ist einer Auslegung aus dem Gesamtzusammenhang der Beschwerde nicht mehr zugänglich (Hinweis B 17.8.1994, 94/15/0119).