Verwaltungsgerichtshof
28.04.1997
97/10/0001
GRS wie VwGH E 1990/06/18 89/10/0170 1
Voraussetzung für die Erteilung eines Wiederbewaldungsauftrages nach Paragraph 172, Absatz 6, Litera a, ForstG ist, daß es sich bei der wiederzubewaldenden Fläche zum Zeitpunkt des Beginnes der widerrechtlichen Entfernung des forstlichen Bewuchses (argumentum: "bei Behandlung des Waldes") und zum Zeitpunkt der Erlassung des forstpolizeilichen Auftrages um Wald iSd ForstG gehandelt hat (Hinweis E 19.3.1990, 89/10/0032).