Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.09.2000

Geschäftszahl

97/08/0631

Rechtssatz

Dem Hilfeempfänger steht auf die ergänzende Hilfeleistung des Sozialhilfeträgers als Träger von Privatrechten iSd Paragraph 12 a, Absatz 5, Slbg SHG kein Rechtsanspruch zu.