Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.10.2002

Geschäftszahl

97/08/0594

Rechtssatz

Eine Ermächtigung zum Abschluss von Pauschalierungsvereinbarungen, wie sie in bestimmten Bereichen des Abgabenrechts vorgesehen ist, besteht für eine Gebietskrankenkasse ebenso wenig, wie etwa eine Ermächtigung zum Abschluss von Ratenvereinbarungen oder zum Abschluss von Einzelvereinbarungen mit Pflichtversicherten zu deren Vorteil (Hinweis E 31. Mai 2000, 2000/08/0071; E 4. Oktober 2001, 97/08/0078).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

97/08/0606

97/08/0607