Verwaltungsgerichtshof
21.04.1998
97/08/0541
GRS wie VwGH E 1994/01/25 94/08/0001 4
(hier betreffend Paragraph 12, Absatz 6, Litera b, AlVG in der Fassung 1995/297)
Für die Frage, ob ein landwirtschaftlicher (forstwirtschaftlicher) Betrieb auf Rechnung und Gefahr des Anspruchswerbers geführt wird, ist - so wie für die Versicherungspflicht nach Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer eins, BSVG (Hinweis E 18.6.1991, 90/08/0197) - maßgeblich, ob der Anspruchswerber aus der Betriebsführung im Außenverhältnis (also im Verhältnis zu Dritten) berechtigt und verpflichtet wird.
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
97/08/0502 E 21. April 1998