Verwaltungsgerichtshof
20.02.2002
97/08/0521
Es ist nach der Systematik der Bestimmungen über die Beitragsentrichtung im ASVG ausgeschlossen, von einer Beitragspflicht auszugehen, wenn und solange sich die Beitragsgrundlage (noch) nicht ermitteln lässt und daher auch eine Zahlung des betreffenden Entgeltteils auch theoretisch noch gar nicht möglich wäre.
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2002/08/0113 E 3. Juli 2002