Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.01.2002

Geschäftszahl

97/08/0150

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 92/06/0207 E 11. Februar 1993 RS 1

Stammrechtssatz

Der Verwaltungsgerichtshof hat auch zu prüfen, ob die Behörde im Rahmen ihrer Beweiswürdigung alle in Betracht kommenden Umstände vollständig berücksichtigt hat (Hinweis E 17.11.1992, 92/08/0071).