Verwaltungsgerichtshof
30.01.2002
97/08/0150
GRS wie 92/06/0207 E 11. Februar 1993 RS 1
Der Verwaltungsgerichtshof hat auch zu prüfen, ob die Behörde im Rahmen ihrer Beweiswürdigung alle in Betracht kommenden Umstände vollständig berücksichtigt hat (Hinweis E 17.11.1992, 92/08/0071).