Verwaltungsgerichtshof
13.04.2000
97/07/0167
GRS wie 90/07/0126 E 18. März 1994 RS 2
Dem Antrag auf Wiederverleihung ist nur bei Einhaltung des im Zeitpunkt der Wiederverleihung maßgeblichen Standes der Technik und bei im Zeitpunkt der Wiederverleihung nicht entgegenstehenden maßgeblichen wirtschaftlichen Verhältnissen stattzugeben.