Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.11.2000

Geschäftszahl

97/07/0138

Rechtssatz

Es stellt grundsätzlich nicht jeder Zukauf eines angrenzenden Grundstückes und nicht jede Vergrößerung eines Besitzes schon eine Flurbereinigung dar (Hinweis E 10.6.1999, 99/07/0051).