Verwaltungsgerichtshof
11.03.1999
97/07/0123
Die Auffassung, nur der Grundeigentümer komme als Konsenswerber für eine wasserrechtliche Bewilligung rechtlich in Frage, steht mit der Rechtsprechung nicht im Einklang (Hinweis E 29.6.1995, 92/07/0187).