Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.03.1999

Geschäftszahl

97/07/0123

Rechtssatz

Die Auffassung, nur der Grundeigentümer komme als Konsenswerber für eine wasserrechtliche Bewilligung rechtlich in Frage, steht mit der Rechtsprechung nicht im Einklang (Hinweis E 29.6.1995, 92/07/0187).