Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.04.1999

Geschäftszahl

97/07/0043

Rechtssatz

Vorgeschriebene Kontrolluntersuchungen sind als Sicherungsmaßnahmen als "entsprechende Maßnahme" im Sinne des Paragraph 31, Absatz 3, WRG anzusehen, weil sachlich entscheidend ist, dass diese zur Vermeidung einer Gewässerverunreinigung geboten sind (Hinweis E 27.3.1990, 89/07/0165).