Verwaltungsgerichtshof
22.04.1999
97/07/0043
Vorgeschriebene Kontrolluntersuchungen sind als Sicherungsmaßnahmen als "entsprechende Maßnahme" im Sinne des Paragraph 31, Absatz 3, WRG anzusehen, weil sachlich entscheidend ist, dass diese zur Vermeidung einer Gewässerverunreinigung geboten sind (Hinweis E 27.3.1990, 89/07/0165).