Verwaltungsgerichtshof
17.12.1998
97/06/0265
GRS wie VwGH E 1995/01/31 93/08/0021 1
Ein verfrühter - vor Ablauf der sechsmonatigen Entscheidungsfrist des Paragraph 73, Absatz eins, AVG - eingebrachter Devolutionsantrag bewirkt keinen Zuständigkeitsübergang. Da er unzulässig ist, ist er auch zurückzuweisen, wenn inzwischen die sechsmonatige Frist verstrichen ist.
Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) zur gemeinsamen Entscheidung verbunden
97/06/0266 bis 0269