Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.01.1998

Geschäftszahl

97/06/0231

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH 1995/09/14 94/06/0160 1

Stammrechtssatz

Bei den Interessen des Schutzes des Landschaftsbildes und Ortsbildes, die gemäß Paragraph 31, Absatz 3, Vlbg BauG 1972 bei der Erteilung der Baubewilligung zu beachten sind, handelt es sich um solche öffentlich-rechtlichen Vorschriften iSd Paragraph 30, Absatz 2, Vlbg BauG 1972 die nicht im Paragraph 30, Absatz eins, Vlbg BauG 1972 genannt sind.