Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.01.1998

Geschäftszahl

97/06/0231

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1819/79 E 6. Juli 1981 VwSlg 10514 A/1981 RS 2

Stammrechtssatz

Auf die Einhaltung eines Flächenwidmungsplanes besteht kein subjektives öffentliches Nachbarrecht.