Verwaltungsgerichtshof
17.05.1999
97/05/0276
GRS wie VwGH E 1992/11/10 92/05/0070 2
Den Anrainern steht in Fragen der Statik und der Tragfähigkeit des Untergrundes ein Rechtsanspruch insoweit zu, als sich eine Gefahr von der zu verbauenden Liegenschaft auf ihre Grundflächen zu erstrecken vermag (Hinweis E 16.10.1990, 90/05/0039, AW 90/05/0012).