Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.05.1999

Geschäftszahl

97/05/0276

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/11/10 92/05/0070 2

Stammrechtssatz

Den Anrainern steht in Fragen der Statik und der Tragfähigkeit des Untergrundes ein Rechtsanspruch insoweit zu, als sich eine Gefahr von der zu verbauenden Liegenschaft auf ihre Grundflächen zu erstrecken vermag (Hinweis E 16.10.1990, 90/05/0039, AW 90/05/0012).