Verwaltungsgerichtshof
17.05.1999
97/05/0276
Plankopien sind für die Erhebung von Einwendungen nicht erforderlich, weil für die Erhebung von Einwendungen dem Nachbarn die erforderlichen Informationen durch die für die Bauverhandlung vorgesehene Kundmachung vermittelt werden (Hinweis E 23.3.1999, 98/05/0217). Ein Recht auf Aushändigung eines Bauplanes steht daher dem Anrainer nicht zu (Hinweis E 30.6.1987, 86/05/0154).