Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.05.1999

Geschäftszahl

97/05/0276

Rechtssatz

Plankopien sind für die Erhebung von Einwendungen nicht erforderlich, weil für die Erhebung von Einwendungen dem Nachbarn die erforderlichen Informationen durch die für die Bauverhandlung vorgesehene Kundmachung vermittelt werden (Hinweis E 23.3.1999, 98/05/0217). Ein Recht auf Aushändigung eines Bauplanes steht daher dem Anrainer nicht zu (Hinweis E 30.6.1987, 86/05/0154).