Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.12.1997

Geschäftszahl

97/05/0248

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1996/01/23 95/05/0012 10

Stammrechtssatz

Die Einhaltung von Vorschriften, die die Eignung des Bauplatzes betreffen, stellt kein Nachbarrecht dar (Hinweis E 23.10.1984, 81/05/0076).