Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.12.1997

Geschäftszahl

97/04/0107

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1996/02/27 94/04/0214 1

Stammrechtssatz

Die Effizienz eines Kontrollsystems wird nicht an der subjektiven Meinung des gewerberechtlichen Geschäftsführers oder der im Kontrollsystem eingebundenen Personen gemessen, sondern nach einem objektiven Maßstab.