Verwaltungsgerichtshof
05.11.1997
97/03/0189
GRS wie VwGH E 1996/11/27 94/03/0232 1
(hier: Einhaltung eines Ladetermins ist keine drückende Notlage)
Der Lenker eines LKW hat sich unter dem Gesichtspunkt berufsgebotener Sorgfaltspflicht vor dem Fahrtantritt davon zu versichern, ob alle nötigen Unterlagen vorhanden sind, und sich auch in die Lage zu versetzen, diese Unterlagen gegebenenfalls vorzuweisen. Daß der Lenker unvorhergesehen und kurzfristig als Ersatzfahrer einspringen mußte und deshalb nicht gewußt hat, wo (hier) die Ökokarte aufbewahrt wird, ist nicht geeignet, sein Verschulden in einem für die Anwendung des Paragraph 21, Absatz eins, VStG erforderlichen Maß zu mindern.