Verwaltungsgerichtshof
25.11.1997
97/02/0488
GRS wie VwGH E 1992/10/28 91/03/0233 1
Bei der Beurteilung der Frage, ob es sich um eine Hauseinfahrt handelt, kommt es nicht darauf an, ob gerade keine Benützung vorliegt (hier ist das Einfahrtstor nur während der Ordinationszeit offen und die Einfahrt durch ein elektrisch betriebenes Gartentor versperrbar), sondern nur, ob die Einfahrt überhaupt benützbar ist
(Hinweis E 28.9.1988, 88/02/0012).