Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.05.1998

Geschäftszahl

97/02/0475

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/03/0005 E 8. April 1987 RS 2

Stammrechtssatz

Eine Verweigerung der Atemluftprobe kann auch dann angenommen werden, wenn der Aufgeforderte nach mehrmaligem Verlangen immer wieder Einwände erhebt und diese somit faktisch verhindert, ohne sie ausdrücklich abzulehnen. (Hinweis auf E vom 20.11.1979, 2568/79)