Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.02.1998

Geschäftszahl

96/19/2465

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/06/28 95/21/0109 3

Stammrechtssatz

Verbindet die Partei des Verwaltungsverfahrens die Setzung einer nach der Aktenlage verspäteten Verfahrenshandlung mit der Wendung "in offener Frist", so trifft die Behörde die Verpflichtung zur amtswegigen Prüfung der Richtigkeit dieser Behauptung (Hinweis E 9.3.1988, 87/03/0138).