Verwaltungsgerichtshof
30.01.1998
96/19/1624
GRS wie VwGH E 1995/06/28 95/21/0109 3
Verbindet die Partei des Verwaltungsverfahrens die Setzung einer nach der Aktenlage verspäteten Verfahrenshandlung mit der Wendung "in offener Frist", so trifft die Behörde die Verpflichtung zur amtswegigen Prüfung der Richtigkeit dieser Behauptung (Hinweis E 9.3.1988, 87/03/0138).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
96/19/1625