Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.01.1998

Geschäftszahl

96/19/1624

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/06/28 95/21/0109 3

Stammrechtssatz

Verbindet die Partei des Verwaltungsverfahrens die Setzung einer nach der Aktenlage verspäteten Verfahrenshandlung mit der Wendung "in offener Frist", so trifft die Behörde die Verpflichtung zur amtswegigen Prüfung der Richtigkeit dieser Behauptung (Hinweis E 9.3.1988, 87/03/0138).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

96/19/1625