Verwaltungsgerichtshof
17.10.1997
96/19/1548
GRS wie VwGH E 1995/11/09 94/18/0735 1
Die Ausübung einer Beschäftigung, ohne im Besitz der nach dem AuslBG dafür erforderlichen Bewilligung zu sein, stellt im Hinblick auf das große öffentliche Interesse an der Verhinderung von "Schwarzarbeit" (Hinweis E 14.4.1994, 94/18/0153) auch dann eine schwerwiegende Gefährdung der öffentlichen Ordnung dar, wenn - mangels Betretung durch die dort genannten Organe - der Tatbestand des Paragraph 18, Absatz 2, Ziffer 8, FrG 1993 nicht erfüllt ist.