Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.09.2000

Geschäftszahl

96/17/0361

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 91/15/0153 E 23. April 1992 RS 2

Stammrechtssatz

Ausführungen zu den Kriterien, die für

die lohnsummensteuermäßige Zuordnung eines Außendienstmitarbeiters maßgeblich sind

(Hinweis E 27.6.1989, 89/14/0055).