Verwaltungsgerichtshof
20.08.1996
96/16/0147
GRS wie VwGH E 1993/01/20 92/13/0275 5
Die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens erfordert nicht in jedem Fall Vorerhebungen, da sich schon aus der äußeren Erscheinung der der Finanzstrafbehörde vorliegenden Verständigungen oder sonstigen Mitteilungen der Verdacht eines Finanzvergehens ergeben kann.