Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.11.1996

Geschäftszahl

96/16/0138

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1994/11/04 94/16/0210 1

Stammrechtssatz

Nach der Judikatur des VfGH gewährleistet Artikel 18, Absatz eins, B-VG kein subjektives Recht auf gesetzmäßige Führung der Verwaltung. Nach stRsp des VwGH besteht auch kein abstraktes Recht auf ein gesetzmäßiges Verwaltungsverfahren bzw auf richtige Rechtsanwendung (Hinweis B 6.10.1994, 94/16/0162).