Verwaltungsgerichtshof
20.11.1997
96/15/0256
Unter Anschaffung und Veräußerung iSd Paragraph 30, EStG sind die schuldrechtlichen, auf die Eigentumsübertragung ausgerichteten Rechtsgeschäfte zu verstehen (Hinweis E 8.2.1989, 88/13/0049, 0050). Für die Berechnung der Spekulationsfrist ist daher der Zeitpunkt des Zustandekommens dieser schuldrechtlichen Rechtsgeschäfte - insbesondere Kaufverträge - maßgeblich. Allerdings kommt es ausnahmsweise nicht auf den Zeitpunkt eines solchen Rechtsgeschäftes an, wenn die Vertragsparteien bereits vorher eine Vereinbarung geschlossen haben, aufgrund derer das wirtschaftliche Eigentum übergegangen ist (Hinweis Doralt, EStG/3, Paragraph 30, Tz 22f). Hiezu bedarf es einer beide Vertragsparteien bindenden, einen späteren Kaufvertrag wirtschaftlich vorwegnehmenden Vereinbarung (Hinweis E 8.2.1989, 88/13/0049, 0050). Ein (auch unwiderrufliches) Kaufanbot oder eine bloße Kaufoption sind hiefür nicht ausreichend (Hinweis E 7.4.1981, 3294/80).
ECLI:AT:VWGH:1997:1996150256.X01