Verwaltungsgerichtshof
29.01.1998
96/15/0250
Die Aufzeichnung über geleistete Überstunden ersetzt eine entsprechende Vereinbarung nicht, ist es doch mangels Festlegung einer Gesamtstundenleistung nicht möglich, aus den Sonder-Dienstverträgen den Grundlohn zu berechnen (Hinweis E 21.12.1993, 93/14/0220).