Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.01.1998

Geschäftszahl

96/15/0250

Rechtssatz

Die Aufzeichnung über geleistete Überstunden ersetzt eine entsprechende Vereinbarung nicht, ist es doch mangels Festlegung einer Gesamtstundenleistung nicht möglich, aus den Sonder-Dienstverträgen den Grundlohn zu berechnen (Hinweis E 21.12.1993, 93/14/0220).