Verwaltungsgerichtshof
25.06.1997
96/15/0225
Im Feststellungsbescheid nach Paragraph 89, Absatz 5, FinStrG ist nicht darüber abzusprechen, ob die Erlassung des Bescheides betreffend die Anordnung der Hausdurchsuchung rechtens war.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
96/15/0226