Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.06.1997

Geschäftszahl

96/15/0225

Rechtssatz

Im Feststellungsbescheid nach Paragraph 89, Absatz 5, FinStrG ist nicht darüber abzusprechen, ob die Erlassung des Bescheides betreffend die Anordnung der Hausdurchsuchung rechtens war.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

96/15/0226