Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.02.2002

Geschäftszahl

96/15/0219

Rechtssatz

Da die LiebhabereiV das subjektive Ertragstreben in den Mittelpunkt der Betrachtung stellt, ist im Rahmen der durch Paragraph 2, Absatz eins, legcit normierten Kriterienprüfung das Schwergewicht auf die bis zum jeweiligen Veranlagungsjahr eingetretene Entwicklung, nicht hingegen auf nachfolgende Jahre zu legen.

Beachte

Besprechung in:

SWK Nr. 29/2004, S 833 - S 838;

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2002:1996150219.X07