Verwaltungsgerichtshof
28.02.2002
96/15/0219
Da die LiebhabereiV das subjektive Ertragstreben in den Mittelpunkt der Betrachtung stellt, ist im Rahmen der durch Paragraph 2, Absatz eins, legcit normierten Kriterienprüfung das Schwergewicht auf die bis zum jeweiligen Veranlagungsjahr eingetretene Entwicklung, nicht hingegen auf nachfolgende Jahre zu legen.
Besprechung in:
SWK Nr. 29/2004, S 833 - S 838;
ECLI:AT:VWGH:2002:1996150219.X07