Verwaltungsgerichtshof
28.02.2002
96/15/0219
Bei der Erzeugung von Humus aus dem organischen Abfall fremder Betriebe durch den Einsatz von Würmern handelt es sich nicht um eine landwirtschaftliche Tätigkeit, sondern - im Falle des Vorliegens einer Einkunftsquelle - um einen Gewerbebetrieb.
ECLI:AT:VWGH:2002:1996150219.X01