Verwaltungsgerichtshof
23.04.1998
96/15/0211
Durch die Übertragung der wesentlichen Grundlagen des Betriebes muß dem Erwerber die Fortführung des Betriebes ermöglicht werden (Hinweis E 3.12.1986, 86/13/0079). Unerheblich ist, ob der Erwerber von der objektiv vorhandenen Möglichkeit der Fortführung des Betriebes Gebrauch macht und ob er die Voraussetzungen - etwa die gewerberechtlichen Voraussetzungen - für die Führung des Betriebes erfüllt.