Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.10.1997

Geschäftszahl

96/15/0180

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1996/11/20 96/15/0015 6

Stammrechtssatz

Verträge zwischen Kapitalgesellschaften und ihren Gesellschaftern finden nur dann steuerliche Anerkennung, wenn sie nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen, einen klaren und eindeutigen Inhalt haben und auch zwischen Fremden unter gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären (Hinweis E 10.7.1996, 95/15/0181, 0182, 0183).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

96/15/0204

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

99/13/0086 E 17. Dezember 2003