Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.10.1997

Geschäftszahl

96/15/0180

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/14/0111 E 30. Mai 1989 VwSlg 6405 F/1989 RS 2

Stammrechtssatz

Auch eine unverzinsliche Verrechnungsforderung der Kapitalges gegenüber dem Gesellschafter kann zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

96/15/0204

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

99/13/0086 E 17. Dezember 2003